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 | Uni News ! |
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KURZ UND KNAPP !
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Bereits eingeführt (seit SoSe 2004) Verwaltungskostenbeitrag: 50 € pro Semester Langzeitstudiengebühren: 500 bis 900 € pro Semester (gestaffelt nach Überschreitung der Regelstudienzeit, beginnend bei 4 Semester darüber) Zweitstudiengebühren: 500 € pro Semester, laut Studienguthabengesetz § 3 (3) wären sogar bis 1500 € möglich. Da die Hochschulen aber nur 10% der Einnahmen erhalten, hatte bisher offenbar noch keine Hochschule von dieser Regelung Gebrauch gemacht und nur die vorgeschriebenen 500 € erhoben.
In der Diskussion Allgemeine Studiengebühren frühestens ab 2007 - Es ist umstritten, ob die hessische Landesverfassung (§ 59) dem entgegen steht. Dort ist einerseits von "unentgeltlichkeit" die Rede, andererseits von der Möglichkeit, Schulgeld zu verlangen, wenn es die wirtschaftliche Lage des Schülers bzw. der Eltern möglich macht.
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 | Mit Glück zum Traumfach: Studienplatzbörse wieder online | | Wie schon im letzten Jahr (und diesmal offenbar mit weniger technischen Problemen) werden "Rest-Studienplätze" über freie-studienplaetze.de bekannt gegeben. Sowohl schon feststehenden Restplätze der zulassungsbeschränkten Studiengänge als auch Plätze in nicht-zulassungsbeschränkten Studiengängen werden aufgelistet.
|  | Die unternehmerische Hochschule: "Hasenfreiheit in Zeiten der Jagd" | | Mit seinem neuen Buch "Wir sind doch nicht blöd! - Die unternehmerische Hochschule" mischt sich Clemens Knobloch in die Debatte um Gegenwart und Zukunft der deutschen und europäischen Hochschulen ein. Er liefert eine gut lesbare und scharfe Kritik des Status Quo, die die Diskussion um die Folgen der "Bologna-Reformen" und Konsequenzen daraus bereichern wird. (Rezension + Leseprobe)
|  | Kurz berichtet: Studienbeiträge erhöhen nicht den BAföG-Anspruch | | Studiengebühren an privaten Hochschulen können auf Antrag dazu führen, dass man mehr Jobben darf, ohne BAföG-Kürzungen hinnehmen zu müssen. So mancheR dachte, dass müsse auch bei den Studienbeiträgen (also den staatlichen Studiengebühren) so sein. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat das nun verneint - und keine Revision zugelassen.
|  | So wird sie ein Erfolg: Die mündliche Prüfung | | Eine mündliche Prüfung ist ein Verkaufsgespräch. Die Ware, die angeboten wird, ist das Prüfungswissen. Es geht folglich darum, das eigene Wissen möglichst überzeugend darzustellen. Die Prüfer sollen den Eindruck bekommen, dass die Ware solide ist und von hoher Qualität. Wenn Sie das Wissen entgegennehmen, sollten sie ein gutes Gefühl haben, wie beim Einkauf eines Qualitätsproduktes.
|  | Paris, Madrid, London oder New York?: Eine Auswahl der schönsten Hostels der Welt | | Immer mehr junge Menschen nutzen die Zeit zwischen Schule und Studium, um ihre Fremdsprachen aufzubessern und fremde Kulturen kennen zu lernen. Leider ist es jedoch nicht immer leicht, die richtige Unterkunft zu finden - schließlich will man während einer Reise nicht nur günstig übernachten, sondern auch sicher und zentral.
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Studium vor dem Abitur?
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