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Sex verstößt gegen "normalen Mietgebrauch"

Sex kein "normaler Mietgebrauch" !

Beischlaf in der Nachbarschaft: Wenn es in der Wohnung nebenan hörbar zum Höhepunkt kommt, urteilen Richter sehr sensibel.



Mietrecht !

Sex in der Nachbarschaft: Wenn es in der Wohnung nebenan hörbar zum Höhepunkt kommt, urteilen Richter sehr sensibel. Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet muss kein Nachbar Schreie, Gestöhne oder Jippie-Rufe erdulden.



Kein lautes Streiten und Stöhnen !

Der Deutsche Mieterbund weist darauf hin, dass lautes Streiten, dröhnende Musik und heftiges Stöhnen beim Sexualverkehr kein Nachbar erdulden muss. Der Geschlechtsverkehr könne nicht mehr zum "normalen Mietgebrauch" gerechnet werden, wenn das Paar dabei so laut ist, dass die Mitbewohner des Hauses nachts aufwachen. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Rendsburg (Az.: 18(11) C 766/94) hervor.



Empfindliche Strafen angedroht !

Einem jungen Mieterpaar wurde gegen Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 255.000 Euro oder Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten verboten, nach 22.00 und vor 6.00 Uhr die Nachtruhe im Mietshaus zu stören, "insbesondere durch lautes Gestöhne, Geschreie und Gerede", zitiert der Mieterbund das Urteil. In einem anderen Fall sahen die Richter des Amtsgerichts Warendorf im lauten "Stöhnen beim Sexualverkehr und durch dabei laut ausgestoßene Jippie-Rufe" eine unzumutbare Belästigung der Nachbarn. (Az.: 5 C 414/97).